DE-Bundesweit

Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMEL. Genehmigungs-Entscheidung für Lebensmittelbestrahlung nach LMBestrV. In Deutschland sind nur Trockenkräuter, Gewürze und vergleichbare Produkte für UV-/Bestrahlungs-Behandlung zugelassen. Erweiterungs-Anträge laufen über BVL nach wissenschaftlicher BfR-Bewertung.

Lebensmittel — Direkt-Bestrahlung HauptzuständigKosmetik Hauptzuständig
Adresse
Mauerstraße 39-42 10117 Berlin
Webseite
https://www.bvl.bund.de/
Email
poststelle@bvl.bund.de
Telefon
+49-30-18444-00000
Bearbeitungszeit
12-24 Monate
Karte
Google Maps
Verifiziert am 2026-05-02 · Quelle
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